Zum Inhalt springen

CORONA REGELN AKTUELL

Momentan halten wir uns noch an die 2G Regeln bis zur nächsten Änderung. Also bitte immer Maske und Impfausweis mitbringen und an der Theke vorzeigen, damit alles gut weiterlaufen kann.

Hygienekonzept für das Jugendzentrum

Endlich geht es bei uns auch weiter. Durch die strengen Auflagen sind wir auch gezwungen gewissen Einschränkungen zu machen und haben hierfür ein Hygienekonzept erarbeitet in dem alle notwendigen Informationen stehen.

Damit alles gut weitergehen kann und Ihr auch wisst , was auf euch zukommt ahbe ich hier einmal die wichtigsten Regeln für euch zusammgefasst.

  • Distanzregeln mit ausreichen Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5m) sind einzuhalten
  • Berührungen und Körperkontakt (z.B. Händeschütteln oder Umarmung) sind im Rahmen der gesetzlichen Regelung zu unterlassen
  • Die Husten- Nießetikette ist einzuhalten
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen
  • Desinfektionsmittelspender am Ein- und Ausgang der Einrichtung
  • Die Gesamtpersonenanzahl (inkl. Mitarbeiter) darf 16 Personen nicht überschreiten damit der Mindestabstand gewahrt werden kann.
  • Personen, die infiziert sind oder im Kontakt mit einer nachweißlich infizierten Person standen oder sich im relevanten Zeitraum in einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Dies gilt ebenso für Besucher_innen, die typische Krankheitssymptome aufweisen oder darüber berichten. Diesen ist der Zutritt zu verwehren bzw. sie sind dazu aufzufordern, die Einrichtung zu verlassen
  • Aufgrund der baulichen Situation der Einrichtung erfolgt der Zugang über den regulären Eingangsbereich. Hier steht auch ein Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Nach Möglichkeit ist die Haustür offen zu halten um das Berühren der Türklinke zu vermeiden.
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid -19 Falles unter den Besucher_innen und Mitarbeiter zu ermöglichen müssen die Kontaktdaten der Besucher_innen (Vorname, Name, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail Adresse, Dauer des Aufenthalts) erfasst werden. Auf die Bedingungen des Datenschutzes wird geachtet und alle Daten werden im Büro in einem abgeschlossenen Schrank verwahrt. Die tägliche Anwesenheitsliste ist für die Dauer von einem Monat aufzubewahren und auf Verlangen ausschließlich dem Arbeitgeber (Gemeinde Diessen) oder dem Gesundheitsamt auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist ist die Liste zu vernichten.
  • Diesbezüglich wird an alle Besucher_innen ein Informationsschreiben ausgehändigt, das von den Personensorgeberechtigten unterschrieben wird, welches bestätigt, dass den Jugendlichen der Aufenthalt in dem Jugendzentrum gestattet ist.

So, dass sind mal die wichtigsten Sachen die Ihr wissen solltet. Weiter unten ist das komplette Hygienkonzept sowie die Aufenthaltserlaubnis zum Download bereit. Bitte denkt dran, dass ihr ohne solche auch nicht reinkommt und falls Ihr mal mehr werden solltet gebt mir doch bitte kurz Bescheid (Whatsapp, E-mail, Handy), dass mehr von euch kommen damit ich dementsprechend planen kann und ihr nicht vor verschlossener Türe steht, weil bereits zuviele da sind.

Hygienekonzept

Aufenthaltserlaubnis und Datenschutz

CORONA REGELN AKTUELL

CORONA REGELN AKTUELL